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Die Kantonsverfassung von 1831

111 Männer berieten im Jahre 1831 die revidierte Kantonsverfassung, welche für den Staat Bern den Übergang zum demokratischen Volksstaat bedeutete.

Die Julirevolution von 1830 in Paris entfachte im Bernbiet ebenso wie in anderen eidgenössischen Ständen ein Feuer, welches die Restauration und damit die Herrschaft des Patriziats hinwegfegte. Am 13. Januar 1831 beugten sich der Schultheiss sowie der Kleine und der Grosse Rat der Forderung nach einer Revision der Kantonsverfassung. Ein Verfassungsrat mit 111 Männern beriet das neue Verfassungswerk von Anfang März bis 6. Juli 1831 im Rathaus des Äusseren Standes. Die neue Verfassung wurde am 31. Juli vom Berner Stimmvolk genehmigt. Sie beinhaltete unter anderem die Souveränität des ganzen Volkes, die Selbstverwaltung der Gemeinden, die Gleichheit vor dem Gesetz sowie die Handels-, Gewerbe- und Niederlassungsfreiheit. Somit hatte Bern den Übergang vom patrizischen Obrigkeitsstaat zum demokratischen Volksstaat liberaler Prägung vollzogen.

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